Introducing Watershed for CSRD

ESG-Berichterstattung

Vorbereitung auf Ihre CSRD-Offenlegung

Unter der CSRD müssen mehr als 50.000 Unternehmen weltweit beginnen, Informationen über ihre Praktiken bezüglich ökologischer, sozialer und unternehmensführungsbezogener Praktiken (ESG) offenzulegen. Erfahren Sie, welche Daten Sie benötigen und wie Sie schon heute mit der Vorbereitung anfangen können.

Das Berichts-Tool für CSRD-Offenlegungen
Logo für die CSRD-Regulierungsbehörde

Was ist die CSRD?

Ab 2025 müssen große und börsennotierte Unternehmen in der EU Informationen über Risiken und Möglichkeiten bezüglich ihrer ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Praktiken (ESG) offenlegen, und zwar mit besonderem Augenmerk auf den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und die Umwelt. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige ESG-Berichterstattungsmethode, die NFRD, und stellt höhere Anforderungen an die Breite und Robustheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hinzu kommen über CO2-Aspekte hinaus weitere Kategorien wie Umweltverschmutzung, Wasser, Abfall und biologische Vielfalt. Die als ESRS bekannten technischen Regeln der CSRD legen fest, was Unternehmen offenlegen müssen und wie dies zu erfolgen hat. Offenlegungen zu diesen Themen müssen zusammen mit Finanzdaten in Jahresberichte aufgenommen werden und diese Informationen unterliegen zudem einer unabhängigen Sicherheitsprüfung.

Gilt die CSRD für mein Unternehmen?

  • Große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen unterliegen bereits der NFRD
  • Andere börsennotierte EU-Unternehmen
  • Börsennotierte europäische KMU
  • Große europäische Privatunternehmen
  • Nichteuropäische Unternehmen mit bedeutender Geschäftsaktivität in der EU

So bereiten Sie sich auf die CSRD vor

Watershed hilft Unternehmen bei der Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung

Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung

Watershed hilft Ihnen beim Verständnis der Anforderungen für Ihre CSRD-Berichterstattung, bei der Verwaltung Ihrer ESG-Daten, beim Verfolgen Ihrer Fortschritte und beim Vorbereiten Ihrer Offenlegungen – und all dies auf einer zentralen, intuitiven Unternehmensplattform. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Rahmen der CSRD berichtspflichtig sind? Prüfen Sie dies kurz selbst.

Verfolgen von CSRD-Daten mit Watershed

Daten hinzufügen

Watershed bietet über 60 gebrauchsfertige Integrationen für bestehende Geschäftssysteme, die die vom ESRS geforderten Daten direkt aufnehmen können. Alternativ können Daten über verschiedene flexible Methoden hochgeladen werden. Watershed verfolgt Daten auf der Ebene des Rechtssubjekts, damit Sie bei sich verändernden Konsolidierungsebenen für Berichte nur die entsprechenden Rechtssubjekte beachten müssen.

Mit Watershed keine Fristen für Klimaberichte verpassen

Fortschritt verfolgen

Mit Watershed können Sie die Datenerfassung über mehrere Tochtergesellschaften und Abteilungen hinweg überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Zeitplan für Ihre Berichterstattung Schritt halten. Mit der detaillierten Fortschrittsverfolgung können Sie den Status der verschiedenen Datentypen verfolgen, damit Sie nie einen Stichtag für die Berichterstattung verpassen.

Einfache Prüfung Ihrer Klimadaten mit Watershed

Zahlen prüfen

Das Laden Ihrer Daten auf die Watershed-Plattform ist lediglich der erste Schritt. Mithilfe von maschinellem Lernen identifiziert Watershed automatisch Datenlücken und markiert Anomalien, damit Sie diese korrigieren und für jede Zahl ein Prüfprotokoll erstellen können.

Watershed ermöglicht es Unternehmen, CSRD-Berichte schnell zu erstellen

Bericht vorbereiten

Watershed formatiert Ihre Daten automatisch, damit sie den CSRD-Berichtsanforderungen entsprechen, und nutzt dabei Daten, die Sie bereits für frühere Berichte erfasst und formatiert haben, damit Sie die Offenlegung schneller vorbereiten können. Unsere Plattform lässt sich direkt in Systeme wie Workiva integrieren, damit Sie Ihre ESG-Offenlegungen mit anderen Berichten konsolidieren und das XBRL-Tagging abschließen können.

Wie lauten die CSRD-Anforderungen?

Die CSRD fordert von Unternehmen, dass sie eine breite Palette an Daten zu ihren Umwelt-, sozialen und Governance-Praktiken offenlegen. Dabei gelten die im Juli 2023 veröffentlichten technischen ESRS-Standards.

Allgemeine Offenlegungen

Governance

Strategie

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Metriken und Ziele

Thematisch

Umweltbezogen

Klimawandel

Verschmutzung

Wasser

Biodiversität

Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Social

Own workforce

Arbeiter in Kenndaten der WertschöpfungsketteFortschritt

Kenndaten zu Verbrauchern und Endnutzern

Kenndaten zu betroffenen Gemeinden

Governance

Geschäftsgebaren

  • Obligatorisch für alle Unternehmen
  • Obligatorisch, falls wesentlich

Was ist der CSRD-Zeitplan?

Unter der CSRD muss die erste Welle betroffener Unternehmen ab 2025 basierend auf Daten aus dem Jahr 2024 berichten. Für Unternehmen, die ihren CO2-Fußabddruck bisher nicht gemessen haben oder sich wegen der Audibereitschaft ihrer Daten Sorgen machen, ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten.

Einführungszeitplan

EU-Unternehmen (und große Nicht-EU-Tochtergesellschaften)

Weltweite Unternehmen

Bericht fällig

2025
Basierend auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2024 daten

2026
Basierend auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2025 daten

2027
Basierend auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2026 daten

2029
Basierend auf Daten aus dem Geschäftsjahr 2028 daten

Scope

Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, einschließlich (i) großer börsennotierter Unternehmen (min. 500 Mitarbeitende) und Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie (ii) Banken und Versicherungsunternehmen

Nicht-KMU/börsennotierte Kleinstunternehmen sowie große Privatunternehmen mit 2 oder mehr der Folgenden:

  • Min. 250 Mitarbeitende
  • Min. 50 Mio. € Nettoumsatz
  • Min. 25 Mio. € Vermögenswerte

Börsennotierte KMU

Nicht-EU-Unternehmen mit 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU (in jedem der letzten 2 Jahren) und entweder (i) einer großen oder börsennotierten Tochtergesellschaft* oder (ii) einer wichtigen EU-Niederlassung**

Erforderliche Standards

ESRS

Vereinfachte ESRS-Berichtsstandards

Vereinfachte ESRS-Berichtsstandards

Berichterstattungs-
ebene

Ein konsolidierter Bericht, hinzugefügt zum Managementabschnitt Ihres Jahresfinanzberichts in elektronischem Berichtsformat zur Bereitstellung im öffentlichen European Single Access Point

Die Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung ist verantwortlich für die Veröffentlichung von CSRD-Berichten für Nicht-EU-Unternehmen auf konsolidierter Gruppenebene

  • * Große Tochtergesellschaft = 2 oder mehr der folgenden Kategorien: mind. 250 Mitarbeitende, mind. 50 Mio. € Nettoumsatz, Vermögenswerte von mind. 25 Mio. €
  • ** Wichtige Niederlassung = generiert über 50 Mio. € Umsatz

Die CSRD im Vergleich zu anderen ESG-Offenlegungen

TCFD

NFRD

ISSB

GRI

Bericht obligatorisch

Allgemein

Governance, Strategie, Risiken

Berichterstattung, falls wesentlich

Umweltbezogen

Klimawandel

Verschmutzung

Wasser

Biodiversität

Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Social

Eigene Belegschaft

Mitarbeitende in Kenndaten der Wertschöpfungskette

Kenndatne zu Verbrauchern und Endnutzern

Kenndaten zu betroffenen Gemeinden

Governance

Geschäftsgebaren

  • Starke Überschneidung mit CSRD
  • Künftige Überschneidung mit CSRD
  • Begrenzte Überschneidung mit CSRD
  • Keine Überschneidung mit CSRD

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs der NFRD durch die CSRD wird erwartet, dass sich die Zahl der erfassten Unternehmen auf über 50.000 vervierfachen wird. Viele von ihnen werden zum ersten Mal verpflichtet sein, ihre vollständigen CO2-Emissionen zu melden. Die neuen Regulierungen betreffen auch geschätzte 10.000 Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Geschäftsaktivitäten in Europa.
  • Die CSRD gilt für alle in der EU ansässigen, börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Mikrounternehmen) sowie für alle in der EU ansässigen Privatunternehmen, die als „Großunternehmen“ gelten — d. h. solche, die zwei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllen: (1) mind. 250 Mitarbeitende, (2) mind. 50 Mio. € Jahresumsatz, (3) Bilanz von mind. 25 Mio. €.
  • Für viele Unternehmen, deren Muttergesellschaft nicht in der EU ansässig ist, gelten die CSRD-Berichtsanforderungen, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Die EU-Tochtergesellschaften müssen daher Bericht erstatten, wobei sich einige für eine Konsolidierung ihrer Berichte auf globaler Ebene entscheiden werden.
  • Die CSRD wird letztendlich separate Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen hinzufügen. Dies betrifft dann weitere Unternehmen und die CSRD-Berichterstattung betrifft dann das gesamte Rechtssubjekt – auch die Muttergesellschaft – und nicht nur die Geschäftstätigkeit in der EU.
  • Diese zweite Welle von Anforderungen gilt insbesondere für Nicht-EU-Muttergesellschaften mit min. 150 Mio. € EU-Jahresumsatz und mit mindestens einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft mit folgenden Eigenschaften: (1) Niederlassung mit min. 50 Mio. € EU-Jahresumsatz, (2) Tochtergesellschaft, die in der EU börsennotiert ist oder die oben genannten Kriterien für Großunternehmen erfüllt.

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