ESG-Berichterstattung
Unter der CSRD müssen mehr als 50.000 Unternehmen weltweit beginnen, Informationen über ihre Praktiken bezüglich ökologischer, sozialer und unternehmensführungsbezogener Praktiken (ESG) offenzulegen. Erfahren Sie, welche Daten Sie benötigen und wie Sie schon heute mit der Vorbereitung anfangen können.
Ab 2025 müssen große und börsennotierte Unternehmen in der EU Informationen über Risiken und Möglichkeiten bezüglich ihrer ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Praktiken (ESG) offenlegen, und zwar mit besonderem Augenmerk auf den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Mensch und die Umwelt. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige ESG-Berichterstattungsmethode, die NFRD, und stellt höhere Anforderungen an die Breite und Robustheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hinzu kommen über CO2-Aspekte hinaus weitere Kategorien wie Umweltverschmutzung, Wasser, Abfall und biologische Vielfalt. Die als ESRS bekannten technischen Regeln der CSRD legen fest, was Unternehmen offenlegen müssen und wie dies zu erfolgen hat. Offenlegungen zu diesen Themen müssen zusammen mit Finanzdaten in Jahresberichte aufgenommen werden und diese Informationen unterliegen zudem einer unabhängigen Sicherheitsprüfung.
Watershed hilft Ihnen beim Verständnis der Anforderungen für Ihre CSRD-Berichterstattung, bei der Verwaltung Ihrer ESG-Daten, beim Verfolgen Ihrer Fortschritte und beim Vorbereiten Ihrer Offenlegungen – und all dies auf einer zentralen, intuitiven Unternehmensplattform. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Rahmen der CSRD berichtspflichtig sind? Prüfen Sie dies kurz selbst.
Watershed bietet über 60 gebrauchsfertige Integrationen für bestehende Geschäftssysteme, die die vom ESRS geforderten Daten direkt aufnehmen können. Alternativ können Daten über verschiedene flexible Methoden hochgeladen werden. Watershed verfolgt Daten auf der Ebene des Rechtssubjekts, damit Sie bei sich verändernden Konsolidierungsebenen für Berichte nur die entsprechenden Rechtssubjekte beachten müssen.
Mit Watershed können Sie die Datenerfassung über mehrere Tochtergesellschaften und Abteilungen hinweg überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Zeitplan für Ihre Berichterstattung Schritt halten. Mit der detaillierten Fortschrittsverfolgung können Sie den Status der verschiedenen Datentypen verfolgen, damit Sie nie einen Stichtag für die Berichterstattung verpassen.
Das Laden Ihrer Daten auf die Watershed-Plattform ist lediglich der erste Schritt. Mithilfe von maschinellem Lernen identifiziert Watershed automatisch Datenlücken und markiert Anomalien, damit Sie diese korrigieren und für jede Zahl ein Prüfprotokoll erstellen können.
Watershed formatiert Ihre Daten automatisch, damit sie den CSRD-Berichtsanforderungen entsprechen, und nutzt dabei Daten, die Sie bereits für frühere Berichte erfasst und formatiert haben, damit Sie die Offenlegung schneller vorbereiten können. Unsere Plattform lässt sich direkt in Systeme wie Workiva integrieren, damit Sie Ihre ESG-Offenlegungen mit anderen Berichten konsolidieren und das XBRL-Tagging abschließen können.
Die CSRD fordert von Unternehmen, dass sie eine breite Palette an Daten zu ihren Umwelt-, sozialen und Governance-Praktiken offenlegen. Dabei gelten die im Juli 2023 veröffentlichten technischen ESRS-Standards.
Allgemeine Offenlegungen | |
Governance | |
Strategie | |
Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
Metriken und Ziele | |
Thematisch | |
Umweltbezogen | |
Klimawandel | |
Verschmutzung | |
Wasser | |
Biodiversität | |
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | |
Social | |
Own workforce | |
Arbeiter in Kenndaten der WertschöpfungsketteFortschritt | |
Kenndaten zu Verbrauchern und Endnutzern | |
Kenndaten zu betroffenen Gemeinden | |
Governance | |
Geschäftsgebaren |
Unter der CSRD muss die erste Welle betroffener Unternehmen ab 2025 basierend auf Daten aus dem Jahr 2024 berichten. Für Unternehmen, die ihren CO2-Fußabddruck bisher nicht gemessen haben oder sich wegen der Audibereitschaft ihrer Daten Sorgen machen, ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig vorzubereiten.
EU-Unternehmen (und große Nicht-EU-Tochtergesellschaften) | Weltweite Unternehmen | |||
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Bericht fällig | 2025 | 2026 | 2027 | 2029 |
Scope | Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, einschließlich (i) großer börsennotierter Unternehmen (min. 500 Mitarbeitende) und Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie (ii) Banken und Versicherungsunternehmen | Nicht-KMU/börsennotierte Kleinstunternehmen sowie große Privatunternehmen mit 2 oder mehr der Folgenden:
| Börsennotierte KMU | Nicht-EU-Unternehmen mit 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU (in jedem der letzten 2 Jahren) und entweder (i) einer großen oder börsennotierten Tochtergesellschaft* oder (ii) einer wichtigen EU-Niederlassung** |
Erforderliche Standards | ESRS | Vereinfachte ESRS-Berichtsstandards | Vereinfachte ESRS-Berichtsstandards | |
Berichterstattungs- | Ein konsolidierter Bericht, hinzugefügt zum Managementabschnitt Ihres Jahresfinanzberichts in elektronischem Berichtsformat zur Bereitstellung im öffentlichen European Single Access Point | Die Tochtergesellschaft bzw. Niederlassung ist verantwortlich für die Veröffentlichung von CSRD-Berichten für Nicht-EU-Unternehmen auf konsolidierter Gruppenebene |
TCFD | NFRD | ISSB | GRI | |||
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Bericht obligatorisch | Allgemein | Governance, Strategie, Risiken | ||||
Berichterstattung, falls wesentlich | ||||||
Umweltbezogen | ||||||
Klimawandel | ||||||
Verschmutzung | ||||||
Wasser | ||||||
Biodiversität | ||||||
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | ||||||
Social | ||||||
Eigene Belegschaft | ||||||
Mitarbeitende in Kenndaten der Wertschöpfungskette | ||||||
Kenndatne zu Verbrauchern und Endnutzern | ||||||
Kenndaten zu betroffenen Gemeinden | ||||||
Governance | ||||||
Geschäftsgebaren |