Introducing Watershed for CSRD

ESG-Reporting

Gut vorbereitet für die Berichterstattung gemäß der CSRD

Im Rahmen der EU-Richtlinie CSRD sind mehr als 50.000 Unternehmen weltweit künftig verpflichtet, Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenzulegen. Erfahren Sie, welche Daten Sie benötigen und wie Sie sich bereits jetzt gut vorbereiten können.

Das Berichts-Tool für CSRD-Offenlegungen
Logo für die CSRD-Regulierungsbehörde

Was umfasst die CSRD?

Ab 2025 müssen bilanzrechtlich große Unternehmen gemäß der EU-Richtlinie Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihren Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt. Die Richtlinie ersetzt das bisherige ESG-Berichtsprogramm der EU – die NFRD – und legt damit die Messlatte für den Umfang und die Robustheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung höher. Sie deckt nicht nur den Themenbereich Kohlenstoff ab, sondern auch Umweltverschmutzung, Wasser, Abfall und Biodiversität. Die CSRD besteht aus den Standards des European Sustainability Reportings (ESRS), die festlegen, welche Daten Unternehmen offenlegen und wie sie dabei vorgehen müssen. Die Angaben müssen in den Jahres- und Finanzberichten aufgeführt werden und unterliegen zudem einer Prüfungspflicht.

Gilt die CSRD für mein Unternehmen?

  • Große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften, die bereits dem NFRD unterliegen
  • Andere börsennotierte EU-Unternehmen
  • Börsennotierte europäische KMUs
  • Große private europäische Unternehmen
  • Außereuropäische Unternehmen, die in erheblichem Umfang auf dem EU-Markt tätig sind

Wie Sie sich optimal auf die CSRD vorbereiten

Watershed hilft Unternehmen bei der Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die CSRD-Berichterstattung vor

Watershed unterstützt Sie dabei, Ihre CSRD-Berichtspflichten zu verstehen, Ihre ESG-Daten zu verwalten, Fortschritte zu verfolgen und Ihre Berichte vorzubereiten – alles auf einer intuitiven Enterprise Plattform. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Rahmen der CSRD Bericht erstatten müssen? Machen Sie unseren Test.

Verfolgen von CSRD-Daten mit Watershed

Verwalten Sie Ihre Daten

Watershed bietet über 60 vorkonfigurierte Integrationen für die gängigsten mit bestehenden Geschäftssystemen, um die für die ESRS erforderlichen Daten sofort zu erfassen. Sie können Ihre Daten auch über zahlreiche flexible Formate hochladen. Watershed erfasst Daten auf Unternehmensebene und stellt damit sicher, dass Sie bei einer Änderung der Konsolidierungsebene einfach den Umfang auf die relevante Organisationseinheit anpassen können.

Mit Watershed keine Fristen für Klimaberichte verpassen

Verfolgen Sie Ihren Fortschritt

Mit Watershed können Sie die Datenerfassung über mehrere Niederlassungen und Abteilungen hinweg verfolgen. So stellen Sie sicher, dass Sie stets Ihren Reporting-Zeitplan einhalten. Dank der detaillierten Statusübersicht behalten Sie den Fortschritt der verschiedenen Datentypen jederzeit im Blick und verpassen keine Berichtsfrist.

Einfache Prüfung Ihrer Klimadaten mit Watershed

Erstellen Sie Ihren Bericht

Watershed formatiert Ihre Daten automatisch entsprechend der CSRD-Berichtsanforderungen. Daten aus zuvor erstellten Berichten werden dabei ebenfalls automatisch erfasst und formatiert. Dies beschleunigt Ihren Berichterstattungsprozess erheblich.

Watershed ermöglicht es Unternehmen, CSRD-Berichte schnell zu erstellen

Bericht vorbereiten

Watershed formatiert Ihre Daten automatisch, damit sie den CSRD-Berichtsanforderungen entsprechen, und nutzt dabei Daten, die Sie bereits für frühere Berichte erfasst und formatiert haben, damit Sie die Offenlegung schneller vorbereiten können. Unsere Plattform lässt sich direkt in Systeme wie Workiva integrieren, damit Sie Ihre ESG-Offenlegungen mit anderen Berichten konsolidieren und das XBRL-Tagging abschließen können.

Welche Anforderungen umfasst die CSRD?

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Daten über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken gemäß den im Juli 2023 veröffentlichten ESRS vorzulegen.

Allgemeine Offenlegungen

Governance

Strategie

Auswirkungen, Risiken und Chancen

Metriken und Ziele

Bereiche

Umwelt

Klimawandel

Verschmutzung

Wasser

Biodiversität

Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Soziales

Eigene Beschäftigte

Mitarbeitende in Wertschöpfungsketten-Metrik (in

Bearbeitung)


Verbraucher- und Endnutzer-Metrik

Betroffene Gemeinden-Metrik

Governance

Geschäftspraktiken

  • Verpflichtend für alle Unternehmen
  • Verpflichtend, falls wesentlich

Wie sieht die CSRD-Timeline aus?

Die CSRD wird schrittweise eingeführt. So gibt es eine erste Welle an Unternehmen, die im Jahr 2025 mit der Berichterstattung beginnen müssen, basierend auf Daten aus dem Jahr 2024. Unternehmen, die noch keine CO2-Bilanz erstellt haben oder sich unsicher sind, inwieweit ihre Daten prüfbereit sind, sollten sich frühzeitig mit diesem Thema befassen.

Zeitplan für die Umsetzung

EU-Firmen (und große Nicht-EU-Tochtergesellschaften)

Global agierende Unternehmen

Berichtszeitraum

2025
Basierend auf Daten des Geschäftsjahrs 2024

2026
Basierend auf Daten des Geschäftsjahrs 2025

2027
Basierend auf Daten des Geschäftsjahrs 2026

2029
Basierend auf Daten des Geschäftsjahrs 2028

Umfang

Unternehmen, die bereits dem NFRD unterliegen, einschließlich (i) großer börsennotierter Unternehmen (mehr als 500 Beschäftigte) und Unternehmen des öffentlichen Interesses sowie (ii) Banken und Versicherungsunternehmen

Nicht-KMU/börsennotierte Kleinstunternehmen, die an der Börse notiert sind, und alle größeren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Über 250 Beschäftigte
  • Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. Euro
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro

Börsen-notierte KMU

Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. Euro in der EU (in jedem der letzten 2 Jahre) und entweder (i) einer großen oder börsennotierten Tochtergesellschaft* oder (ii) einer bedeutenden EU-Niederlassung**

Erforderliche Standards

ESRS

Vereinfachte ESRS

Vereinfachte ESRS

Berichtsebene

Ein konsolidierter Report im Rahmen des jährlichen Finanzberichts, der im elektronischem Berichtsformat vorliegt und im öffentlichen europäischen Single Access Point bereitgestellt wird

Das Tochterunternehmen oder die Niederlassung ist für die Veröffentlichung der CSRD-Berichte für Nicht-EU-Unternehmen auf konsolidierter Gruppenebene verantwortlich.

  • * Große Tochtergesellschaft = 2 oder mehr der folgenden Kriterien: Mehr als 250 Beschäftigte; mehr als 50 Mio. € Nettoumsatz; mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
  • ** Große Niederlassung = 50 Mio. € Umsatz

Worin unterscheidet sich die CSRD im Vergleich zu anderen ESG-Berichten?

TCFD

NFRD

ISSB

GRI

Bericht verpflichtend

Allgemein

Governance, Strategie, Risiken

Bericht falls wesentlich

Umwelt

Klimawandel

Verschmutzung

Wasser

Biodiversität

Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Soziales

Eigene Belegschaft

Mitarbeitende in Kenndaten der Wertschöpfungskette

Kenndatne zu Verbrauchern und Endnutzern

Kenndaten zu betroffenen Gemeinden

Governance

Geschäftsgebaren

  • Starke Überschneidung mit CSRD
  • Künftige Überschneidung mit CSRD
  • Begrenzte Überschneidung mit CSRD
  • Keine Überschneidung mit CSRD

FAQs

  • Da die CSRD den Anwendungsbereich der NFRD erheblich ausweitet, wird erwartet, dass sich die Zahl der erfassten Unternehmen auf über 50.000 vervierfachen wird – viele von ihnen werden zum ersten Mal verpflichtet sein, ihre gesamten Kohlenstoffemissionen zu melden. Die neuen Vorschriften gelten auch für schätzungsweise 10.000 Nicht-EU-Unternehmen, die in Europa in erheblichem Umfang tätig sind.
  • Die CSRD gilt für öffentliche Unternehmen mit Sitz in der EU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) sowie für alle Privatunternehmen mit Sitz in der EU, die als „groß“ gelten, d. h. die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: (1) mehr als 250 Beschäftigte, (2) einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro, (3) eine Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro.
  • Bei vielen Nicht-EU-Muttergesellschaften obliegen die EU-Tochtergesellschaften der CSRD-Berichterstattungspflicht, wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Die EU-Tochtergesellschaften sind dann verpflichtet, eine Berichterstattung abzugeben, wobei einige Unternehmen ihre Berichterstattung konsolidieren und auf globaler Ebene berichten werden.
  • Die CSRD wird jedoch letztendlich separate Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen vorsehen, den Kreis der einbezogenen Unternehmen erweitern und vorschreiben, dass die CSRD-Berichterstattung das gesamte Unternehmen – einschließlich der Muttergesellschaft – und nicht nur die Tätigkeit in der EU umfasst.
  • Diese zweite Welle von Anforderungen gilt insbesondere dann, wenn eine Nicht-EU-Muttergesellschaft mit mindestens einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU einen Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro erzielt: (1) die Niederlassung erzielt in der EU einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR, (2) die Tochtergesellschaft ist entweder in der EU börsennotiert oder erfüllt die oben genannten Kriterien.

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