ESG-Reporting
Im Rahmen der EU-Richtlinie CSRD sind mehr als 50.000 Unternehmen weltweit künftig verpflichtet, Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenzulegen. Erfahren Sie, welche Daten Sie benötigen und wie Sie sich bereits jetzt gut vorbereiten können.
Ab 2025 müssen bilanzrechtlich große Unternehmen gemäß der EU-Richtlinie Informationen über Risiken und Chancen im Zusammenhang mit ihren Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) offenlegen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt. Die Richtlinie ersetzt das bisherige ESG-Berichtsprogramm der EU – die NFRD – und legt damit die Messlatte für den Umfang und die Robustheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung höher. Sie deckt nicht nur den Themenbereich Kohlenstoff ab, sondern auch Umweltverschmutzung, Wasser, Abfall und Biodiversität. Die CSRD besteht aus den Standards des European Sustainability Reportings (ESRS), die festlegen, welche Daten Unternehmen offenlegen und wie sie dabei vorgehen müssen. Die Angaben müssen in den Jahres- und Finanzberichten aufgeführt werden und unterliegen zudem einer Prüfungspflicht.
Watershed unterstützt Sie dabei, Ihre CSRD-Berichtspflichten zu verstehen, Ihre ESG-Daten zu verwalten, Fortschritte zu verfolgen und Ihre Berichte vorzubereiten – alles auf einer intuitiven Enterprise Plattform. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie im Rahmen der CSRD Bericht erstatten müssen? Machen Sie unseren Test.
Watershed bietet über 60 vorkonfigurierte Integrationen für die gängigsten mit bestehenden Geschäftssystemen, um die für die ESRS erforderlichen Daten sofort zu erfassen. Sie können Ihre Daten auch über zahlreiche flexible Formate hochladen. Watershed erfasst Daten auf Unternehmensebene und stellt damit sicher, dass Sie bei einer Änderung der Konsolidierungsebene einfach den Umfang auf die relevante Organisationseinheit anpassen können.
Mit Watershed können Sie die Datenerfassung über mehrere Niederlassungen und Abteilungen hinweg verfolgen. So stellen Sie sicher, dass Sie stets Ihren Reporting-Zeitplan einhalten. Dank der detaillierten Statusübersicht behalten Sie den Fortschritt der verschiedenen Datentypen jederzeit im Blick und verpassen keine Berichtsfrist.
Watershed formatiert Ihre Daten automatisch entsprechend der CSRD-Berichtsanforderungen. Daten aus zuvor erstellten Berichten werden dabei ebenfalls automatisch erfasst und formatiert. Dies beschleunigt Ihren Berichterstattungsprozess erheblich.
Watershed formatiert Ihre Daten automatisch, damit sie den CSRD-Berichtsanforderungen entsprechen, und nutzt dabei Daten, die Sie bereits für frühere Berichte erfasst und formatiert haben, damit Sie die Offenlegung schneller vorbereiten können. Unsere Plattform lässt sich direkt in Systeme wie Workiva integrieren, damit Sie Ihre ESG-Offenlegungen mit anderen Berichten konsolidieren und das XBRL-Tagging abschließen können.
Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Daten über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken gemäß den im Juli 2023 veröffentlichten ESRS vorzulegen.
Allgemeine Offenlegungen | |
Governance | |
Strategie | |
Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
Metriken und Ziele | |
Bereiche | |
Umwelt | |
Klimawandel | |
Verschmutzung | |
Wasser | |
Biodiversität | |
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | |
Soziales | |
Eigene Beschäftigte | |
Mitarbeitende in Wertschöpfungsketten-Metrik (in Bearbeitung) | |
Verbraucher- und Endnutzer-Metrik | |
Betroffene Gemeinden-Metrik | |
Governance | |
Geschäftspraktiken |
Die CSRD wird schrittweise eingeführt. So gibt es eine erste Welle an Unternehmen, die im Jahr 2025 mit der Berichterstattung beginnen müssen, basierend auf Daten aus dem Jahr 2024. Unternehmen, die noch keine CO2-Bilanz erstellt haben oder sich unsicher sind, inwieweit ihre Daten prüfbereit sind, sollten sich frühzeitig mit diesem Thema befassen.
EU-Firmen (und große Nicht-EU-Tochtergesellschaften) | Global agierende Unternehmen | |||
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Berichtszeitraum | 2025 | 2026 | 2027 | 2029 |
Umfang | Unternehmen, die bereits dem NFRD unterliegen, einschließlich (i) großer börsennotierter Unternehmen (mehr als 500 Beschäftigte) und Unternehmen des öffentlichen Interesses sowie (ii) Banken und Versicherungsunternehmen | Nicht-KMU/börsennotierte Kleinstunternehmen, die an der Börse notiert sind, und alle größeren Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
| Börsen-notierte KMU | Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. Euro in der EU (in jedem der letzten 2 Jahre) und entweder (i) einer großen oder börsennotierten Tochtergesellschaft* oder (ii) einer bedeutenden EU-Niederlassung** |
Erforderliche Standards | ESRS | Vereinfachte ESRS | Vereinfachte ESRS | |
Berichtsebene | Ein konsolidierter Report im Rahmen des jährlichen Finanzberichts, der im elektronischem Berichtsformat vorliegt und im öffentlichen europäischen Single Access Point bereitgestellt wird | Das Tochterunternehmen oder die Niederlassung ist für die Veröffentlichung der CSRD-Berichte für Nicht-EU-Unternehmen auf konsolidierter Gruppenebene verantwortlich. |
TCFD | NFRD | ISSB | GRI | |||
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Bericht verpflichtend | Allgemein | Governance, Strategie, Risiken | ||||
Bericht falls wesentlich | ||||||
Umwelt | ||||||
Klimawandel | ||||||
Verschmutzung | ||||||
Wasser | ||||||
Biodiversität | ||||||
Ressourcen und Kreislaufwirtschaft | ||||||
Soziales | ||||||
Eigene Belegschaft | ||||||
Mitarbeitende in Kenndaten der Wertschöpfungskette | ||||||
Kenndatne zu Verbrauchern und Endnutzern | ||||||
Kenndaten zu betroffenen Gemeinden | ||||||
Governance | ||||||
Geschäftsgebaren |